Nicht zahlende Kunden sind nicht nur extrem ärgerlich, sie gefährden auch die Existenz von Unternehmen, die dadurch in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten. Damit es gar nicht so weit kommt, ist ein konsequentes Vorgehen erforderlich. Zahlt ein Kunde nicht, wird mit dem passenden Online-Dienstleister oder in Eigenregie ein Mahnbescheid beauftragt.
Zahlungsunwillige Kunden?
Einen Mahnbescheid zu beauftragen, geht online ganz einfach. Offene Rechnungen hochladen (oder Daten per Formular eingeben), wahlweise separat oder direkt aus der Buchhaltungssoftware, ist eine effiziente Lösung für viele Unternehmen. Der Mahnbescheid wird beim zuständigen Mahngericht beantragt und geht dann zeitnah an den Schuldner, der auch die anfallenden Mahnkosten und Inkassogebühren (im schlimmsten Fall bis hin zur Zwangsvollstreckung) tragen muss. Unternehmen können sich weiter um ihr Tagesgeschäft kümmern und darauf vertrauen, dass die offenen Forderungen bald ausgeglichen werden. Der Prozess findet unter anwaltlicher Überwachung statt, sodass auch aus rechtlicher Sicht nichts schiefgehen kann.
Sind die Daten sicher?
Alle Rechnungen, die online hochgeladen werden, sind durch Verschlüsselungsmechanismen zu jeder Zeit sicher und werden streng vertraulich behandelt. Nach jedem abgeschlossenen Forderungsmanagement werden zudem alle Daten gelöscht.
Wie lange dauert der Prozess?
Das kommt darauf an, wie schnell der Schuldner die offene Forderung begleicht. Manche bekommen durch den Mahnbescheid einen gehörigen Schreck und zahlen umgehend, nehmen dafür vielleicht sogar einen Kredit auf, und das Ganze ist innerhalb weniger Tagen erledigt.
Ist der Schuldner nicht zahlungsfähig oder legt sogar Widerspruch ein, kann es etwas länger dauern.
So läuft der gesamte Prozess des Forderungsmanagements bei einem seriösen Inkassodienstleister ab:
- offene Rechnung einreichen (einfach per Web-Formular oder direkt aus der Buchhaltungssoftware)
- Überprüfung der Voraussetzungen für den Mahnbescheid
- Beantragung des Mahnbescheids beim zuständigen Mahngericht (dauert nur wenige Minuten)
- Der Schuldner bekommt den Mahnbescheid vom Gericht per Post. Er zahlt den offenen Betrag oder legt dagegen Widerspruch ein – die Angelegenheit wird dann im gerichtlichen Verfahren geklärt.
- Ohne Widerspruch wird 14 Tage nach Zustellung des Mahnbescheids der Vollstreckungsbescheid beantragt und zugestellt. Nach weiteren 14 Tagen ist der Vollstreckungstitel rechtskräftig und wird an den Schuldner versendet, die Zwangsvollstreckung (z. B. Konto- und Vermögenspfändung) kann eingeleitet werden.
- Der Vollstreckungstitel ist 30 Jahre lang gültig. Hat der Schuldner aktuell kein Geld, gibt er darüber eine eidesstattliche Versicherung ab. Sollte er später zahlungsfähig sein, kann die Forderung auch nach Jahren noch eingetrieben werden.
Lohnt sich die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens?
Das Mahnverfahren lohnt sich finanziell oder eben „aus Prinzip“ fast immer, außer vielleicht bei sehr geringen Beträgen. Viele Schuldner zahlen spätestens dann, wenn sie einen Mahnbescheid erhalten, um weitere Kosten zu vermeiden. Und selbst, wenn der Schuldner kein Geld hat, führt ein erwirkter Vollstreckungstitel dazu, dass er 30 Jahre lang gepfändet werden kann.
Wann tritt der automatische Verzug ein?
Wann der Verzug konkret eintritt, hängt davon ab, ob der Schuldner ein Verbraucher oder Unternehmer ist. Bei Unternehmern tritt automatisch Verzug ein, wenn sie eine Rechnung 31 Tage lang nicht zahlen. Verbraucher müssen auf den drohenden Verzugseintritt hingewiesen werden. In der Regel sind Zahlungsziele in der Rechnung genau formuliert, um Missverständnisse zu vermeiden.
Wichtig: Erst dann einen Mahnbescheid beantragen, wenn sich der Schuldner in Verzug befindet!