Die Verantwortung für sichere Flugreisen und pünktliche Ankünfte liegt bei den Fluggesellschaften. Aufgrund der Natur des Flugverkehrs kommt es jedoch relativ häufig zu Annullierungen und größeren Verzögerungen. Aber welche Rechte haben Passagiere nach solchen Ereignissen? Leider wissen viele Reisende nicht, wie sie vorgehen sollen, wenn ihr Flug gestrichen wird. Innerhalb der EU existieren jedoch klare Richtlinien, die als Orientierung dienen können.
Der Unterschied zwischen Annullierungen aufgrund von Unwettern, Streiks oder technischen Problemen ist vielen Menschen leider nicht klar. Tatsächlich werden wetterbedingte Annullierungen rechtlich anders behandelt als beispielsweise Verspätungen aufgrund von Personalmangel. Doch wer über die Unterschiede informiert ist, könnte unter Umständen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro erhalten.
Flugreisen in der EU und Passagierrechte
Die Luftfahrtindustrie ist eine komplexe Branche, die ständigen Veränderungen unterworfen ist und von zahlreichen Gesetzen und Vorschriften beeinflusst wird. Für Flugstornierungen innerhalb Europas gelten die Bestimmungen der europäischen Fluggastrechteverordnung, die seit 2004 unverändert in Kraft ist. Diese Regeln besagen, dass eine Fluggesellschaft den Passagieren bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden einen Ersatzflug oder eine Rückerstattung anbieten muss.
Wenn ein Passagier sein Ticket über ein Reisebüro gekauft hat, ist dieses Reisebüro dafür verantwortlich, einen Ersatzflug oder eine Rückerstattung zu arrangieren. In vielen Fällen steht den Passagieren gemäß einer Tabelle in der Verordnung auch eine pauschale Entschädigung zu. Doch wie sieht es aus, wenn ein Flug aufgrund von schlechtem Wetter gestrichen wird?
Flugausfälle und Entschädigung
Die Vorschriften bezüglich der Rechte eines EU-Passagiers oder einer EU-Passagierin nach einer Annullierung aufgrund von schlechtem Wetter sind in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt. Diese besagt, dass die Fluggesellschaft die betroffenen Passagiere mit einer festgelegten finanziellen Entschädigung unterstützen muss, wenn ein Flug gestrichen oder stark verspätet ist. Diese Entschädigung entfällt jedoch, wenn der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände gestrichen wird.
Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn weder die Fluggesellschaft noch das Reisebüro Einfluss auf die Gegebenheiten haben. Dies betrifft auch unvorhersehbare Wetterbedingungen und andere Faktoren, die nicht direkt mit dem Personal oder der Organisation der Fluggesellschaft zusammenhängen.
Wann besteht Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierungen?
Wenn Ihr ursprünglicher Flug so stark verspätet ist, dass er um mindestens drei Stunden landet oder sogar auf einen anderen Tag verschoben wird, gelten die rechtlichen Regelungen wie bei einem Flugausfall. In solchen Fällen haben Sie Anspruch auf Rückerstattung oder Umbuchung durch die Fluggesellschaft und unter bestimmten Umständen auf zusätzliche Entschädigungen wie Hotelunterkünfte oder Essensgutscheine. Allerdings sollte beachtet werden, dass keine Entschädigung bei Naturereignissen und höherer Gewalt vorgesehen ist. Dennoch sollten Sie nicht direkt aufgeben. Prüfen Sie Ihren Anspruch online, zum Beispiel auf der Webseite des Anbieters Flightright.
Dort erhalten Sie eine schnelle erste Einschätzung. Bei positiver Aussicht übernehmen die Anwält:innen von Flightright den Fall auf Provisionsbasis. Dieses Erfolgsmodell hat in den letzten 10 Jahren Tausenden von Kund:innen zu einer Entschädigung verholfen. Wenn auch Sie bald dazugehören möchten, ist ein Besuch der Webseite empfehlenswert.