Altersvorsorgedepot Rechner

Altersvorsorgedepot-Rechner 2027

Das neue Altersvorsorgedepot ersetzt ab Januar 2027 die Riester-Rente. Berechnen Sie Ihre staatliche Förderung – Grundzulage bis 540 € pro Jahr, Kinderzulage und Steuerbonus – und sehen Sie, wie viel Kapital Sie bis zur Rente aufbauen können.

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Neu ab 01.01.2027 – Bundestag-Beschluss vom 27. März 2026
Gesetzlich fixierte Förderparameter · Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt · Riester-Nachfolger mit ETF-Investitionen
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Altersvorsorgedepot-Rechner

Förderung, Steuerbonus & Endkapital berechnen

J.
J.
€/Mo.
💡 150 €/Mo. = 1.800 €/Jahr → maximale Zulage 540 €
%
Kdr.
💡 Bis zu 300 €/Kind/Jahr Kinderzulage (100 % Match bis 300 €)
€/J.
💡 Für Günstigerprüfung / Steuerbonus-Berechnung

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist der staatlich geförderte Nachfolger der Riester-Rente, der ab dem 1. Januar 2027 starten wird. Der Deutsche Bundestag hat die Reform am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Herzstück der Neuregelung ist ein zertifiziertes Wertpapierdepot, in das Sparerinnen und Sparer in ETFs, Fonds und Anleihen investieren können – ohne die kostspieligen Garantiepflichten der alten Riester-Produkte. Alle Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei; erst bei der Auszahlung im Alter greift die nachgelagerte Besteuerung.

Förderstruktur 2027 – gesetzlich fixierte Parameter

Grundzulage – Stufe 1
50 % auf Einzahlungen bis 360 €/Jahr Maximale Förderung: 180 € pro Jahr
Grundzulage – Stufe 2
25 % auf 360 € bis 1.800 €/Jahr Maximale Förderung: 360 € pro Jahr
Gesamt-Grundzulage
Max. 540 € pro Jahr Bei 1.800 € Eigeneinzahlung (= 150 €/Mo.)
Kinderzulage
100 % Match bis 300 €/Kind/Jahr Max. 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind
Berufseinsteiger-Bonus
+200 € einmalig (unter 25 Jahre) Nur im ersten Förderjahr
Steuerbonus (Günstigerprüfung)
(Eigenbeitrag + Zulage) × Grenzsteuersatz − Zulage Automatisch via Einkommensteuererklärung

Altersvorsorgedepot vs. Riester – Was ändert sich?

Die wichtigste Neuerung: Der Zwang zur Beitragsgarantie entfällt. Klassische Riester-Verträge mussten mindestens 100 % der eingezahlten Beiträge zu Rentenbeginn garantieren – das band teures Kapital in sicheren, aber renditeschwachen Anlagen. Das neue Altersvorsorgedepot erlaubt bis zu 100 % Aktienquote, was historisch eine deutlich höhere Rendite bedeutet. Zusätzlich ist der Personenkreis massiv ausgeweitet: Neu förderberechtigt sind jetzt auch Selbstständige, Freiberufler und Kammerberufe, die bisher von der Riester-Förderung ausgeschlossen waren.

Praxisbeispiel: Maximale Förderung voll ausschöpfen

Wer monatlich 150 € Eigenleistung einzahlt (= 1.800 €/Jahr), erhält die volle Grundzulage von 540 € pro Jahr. Zusammen mit angenommenen 8 % Rendite (historischer Durchschnitt breit gestreuter ETFs) und einem Anlagehorizont von 30 Jahren ergibt sich ein Endkapital von rund 230.000 € – bei eigenen Einzahlungen von nur 54.000 €. Der Hebel aus staatlicher Förderung und Zinseszins macht den entscheidenden Unterschied.

Günstigerprüfung: Wann lohnt der Steuerbonus?

Über die Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob die direkten Zulagen oder der Abzug der Beiträge als Sonderausgaben vorteilhafter ist – die Günstigerprüfung. Für Gutverdiener mit einem Grenzsteuersatz ab ca. 30 % ist der Sonderausgabenabzug oft attraktiver: Bei 1.800 € Eigenbeitrag + 540 € Zulage = 2.340 € Sonderausgabenabzug ergibt sich bei einem Grenzsteuersatz von 42 % eine Steuerersparnis von rund 983 € – abzüglich der bereits erhaltenen 540 € Zulage verbleiben netto ca. 443 € zusätzlicher Steuerbonus.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Selbstständige (neu ab 2027), Beamte, Auszubildende, Personen in Elternzeit oder mit Krankengeld/Arbeitslosengeld I sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke im Angestelltenstatus. Mittelbar berechtigt sind auch Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner. Nicht förderberechtigt bleiben z. B. Minijobber die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen haben.

Was passiert mit meinem alten Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten. Sie können den Vertrag weiterlaufen lassen, beitragsfrei stellen oder das gesamte Kapital ohne Rückzahlung erhaltener Förderungen in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen. Wer kurz vor der Rente steht, sollte mit dem Wechsel in die Auszahlphase bis nach dem Start der Reform warten.

Was passiert bei vorzeitiger Entnahme?

Wer vor dem 65. Lebensjahr Kapital entnimmt, muss alle erhaltenen Zulagen zurückzahlen (förderschädliche Entnahme). Eine Ausnahme gilt für den Kauf, Bau oder die altersgerechte Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums – hier ist die Entnahme förderschädlichkeits-frei. Spätestens ab 70 Jahren muss mit der Auszahlung begonnen werden.

Wie hoch dürfen die Kosten sein?

Für das Standarddepot Altersvorsorge gilt ein gesetzlicher Kostendeckel von 1,0 % Effektivkosten pro Jahr. Das ist deutlich günstiger als bisherige Riester-Versicherungsprodukte, die oft 2–4 % kosteten. Wer ein individuell zusammengestelltes AVD wählt (ohne Standardprodukt), kann mit günstigen ETFs oft noch darunter bleiben.

Wie wird das Kapital im Alter besteuert?

Das Altersvorsorgedepot nutzt die nachgelagerte Besteuerung: In der Ansparphase fallen keine Steuern auf Erträge an. Bei der Auszahlung im Alter werden die Beträge als sonstige Einkünfte versteuert – in der Regel zum deutlich günstigeren Rentner-Steuersatz (oft 15–25 %). Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Auszahlungen sind noch nicht abschließend geregelt.

Kann ich mehr als 1.800 € pro Jahr einzahlen?

Ja – bis zu 6.840 € pro Jahr sind erlaubt. Für Einzahlungen über 1.800 € gibt es zwar keine direkten Zulagen mehr, aber Sie profitieren weiterhin von der Steuerstundung: Da keine jährliche Abgeltungssteuer auf Erträge anfällt, bleibt das Brutto-Kapital vollständig investiert und entfaltet die volle Zinseszinswirkung. Dies macht das AVD auch für Höchstsparer attraktiv.

⚠️ Dieser Rechner verwendet die gesetzlich fixierten Förderparameter vom März/Mai 2026. Die Renditeprognosen sind Szenarien, keine Garantien. Steuerliche Auswirkungen sind vereinfacht und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Start des Altersvorsorgedepots: 01.01.2027.

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