Mit der Omnibus-Reform verschiebt sich nicht nur ein Schwellenwert, sondern der gesamte Adressatenkreis der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wie stark, darüber gehen die Schätzungen auseinander – und genau diese Zahl ist die schwierigste der ganzen Reform.
Vom Zwei-von-drei-Test zur kumulativen Schwelle
Bislang galt ein Unternehmen als berichtspflichtig, sobald es zwei von drei Größenmerkmalen überschritt: mehr als 250 Beschäftigte, mehr als 50 Millionen Euro Nettoumsatz oder mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme. Dieser Zwei-von-drei-Test erfasste bislang alle großen Kapitalgesellschaften und Konzerne, unabhängig davon, welches der drei Kriterien im Einzelfall den Ausschlag gab. Die Omnibus-Richtlinie ersetzt dieses System durch eine einzige, kumulative Schwelle: Nur wer sowohl mehr als 1.000 Mitarbeitende als auch mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz aufweist, bleibt künftig verpflichtet. Ein Unternehmen mit 900 Beschäftigten und 600 Millionen Euro Umsatz fiele demnach ebenso aus dem Anwendungsbereich wie eines mit 1.200 Beschäftigten und 300 Millionen Euro Umsatz.
Zwei Schätzungen, eine Größenordnung Unterschied
Wie viele Unternehmen das in Deutschland konkret betrifft, hängt davon ab, wen man fragt. Nach Verbandsschätzungen, auf die sich eine Steuerberatungskanzlei beruft, waren hierzulande zuletzt rund 15.000 Unternehmen berichtspflichtig: Nach der Reform dürften es je nach Berechnungsgrundlage nur noch zwischen 1.500 und knapp 3.900 sein. Eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft kommt zu einem deutlich schärferen Bild: Sie geht davon aus, dass weniger als fünf Prozent der bisher verpflichteten Unternehmen berichtspflichtig bleiben, sodass bundesweit am Ende weniger als 500 Unternehmen und Konzerne übrig blieben. Wie groß die Spanne zwischen diesen Einschätzungen ausfällt, zeigt, wie schwer sich der neue Adressatenkreis vorab exakt beziffern lässt, solange die deutsche Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist. EU-weit rechnet man mit einem Rückgang der Berichtspflichtigen um rund 80 Prozent gegenüber dem bisherigen Kreis.
Was „aus dem Anwendungsbereich heraus“ in der Praxis bedeutet
Für die betroffenen Unternehmen entfällt mit der Berichtspflicht auch die verpflichtende externe Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts. Das ändert nicht nur, wie viele Berichte künftig erscheinen, sondern auch, wie viele Unternehmen ihre Nachhaltigkeitskennzahlen überhaupt noch nach einem einheitlichen, extern geprüften Standard offenlegen. Wer unterhalb der neuen Schwelle bleibt, kann freiwillig nach dem vereinfachten VSME-Standard berichten, verpflichtet ist dazu jedoch niemand – und ohne verpflichtende Prüfung fehlt vielen dieser freiwilligen Angaben die externe Verifizierung, auf die sich Datenabnehmer bislang verlassen konnten.
Genau an dieser Lücke setzt die Frage an, warum Wirkungsmessung nach der Omnibus-Reform an Bedeutung gewinnt, nicht verliert: Wenn ein wachsender Teil des Marktes vergleichbare, geprüfte Daten nicht mehr liefern muss, wird die Antwort darauf zur Unterscheidung zwischen Investoren, die sich auf gesetzliche Mindestangaben verlassen, und solchen, die eigene Messstandards betreiben, die von dieser Entwicklung unberührt bleiben.

