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Home Finanzen

Rückkaufswert Lebensversicherung: So wird er berechnet! 

by Vermoegenet.de
4. April 2024
in Finanzen
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Rückkaufswert Lebensversicherung: So wird er berechnet! 
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Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung, erhalten Sie vom Versicherer den sogenannten Rückkaufswert der Police ausgezahlt. Dieser liegt allerdings in vielen Fällen deutlich unter der Summe Ihrer Einzahlungen, weil von ihr zahlreiche Kosten abgezogen werden. Wir zeigen, wie Sie den Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung durch die Nutzung des „ewigen Widerrufs“ deutlich steigern und so eine hohe Auszahlung erhalten!

Rückkaufswert der Lebensversicherung: Die Auszahlung bei Kündigung

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer können Sie Ihre Lebensversicherung jederzeit kündigen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch, berechnet der Versicherer den aktuellen Wert des Vertrages. Das Ergebnis dieser Berechnung ist der Rückkaufswert der Lebensversicherung, den die bezugsberechtigte Person anschließend auf ihr Konto überwiesen bekommt. Die Ermittlung des Auszahlungsbetrages erfolgt dabei nach gesetzlichen und vertraglichen Grundsätzen. Es gilt folgende Formel: 

Rückkaufswert = Summe der Beiträge + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale 

Die Abschluss- und Verwaltungskosten stehen bereits bei Abschluss der Police fest. Das Versicherungsunternehmen zieht sie bei der Berechnung des Rückkaufswertes von Lebensversicherungen in der Regel in voller Höhe ab. Je nach Vertragsart, Laufzeit und Prämienhöhe ergeben sich hier schnell Kosten im vier- oder sogar im fünfstelligen Bereich. 

Auch die Stornopauschale (Kündigungsgebühr) findet sich in vielen Versicherungsverträgen. Ob und in welcher Höhe sie den Auszahlungsbetrag mindert, bestimmt der Versicherer. Häufig entspricht die Stornopauschale einem bestimmten Prozentsatz des Vertragswertes, zum Beispiel 10 %. Je nach Vertragswert ergeben sich hier weitere, hohe Kosten. 

Viele Kunden, die ihre Police kündigen und den Rückkaufswert ihrer Lebensversicherung erhalten, machen hiermit einen erheblichen Verlust. Denn die Kosten sind höher als die Summe aus Beiträgen, Zinsen und Überschüssen. Das liegt auch daran, dass der Zinseszinseffekt erst nach vielen Jahren oder gar Jahrzehnten Vertragslaufzeit eintritt. 

Höheren Rückkaufswert von Lebensversicherungen erhalten – der ewige Widerruf

Grundsätzlich haben Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer keinen Einfluss auf den Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung. Denn den Berechnungsgrundlagen haben Sie bereits bei Abschluss der Police zugestimmt, wobei Sie hier noch nicht mit einer späteren Kündigung gerechnet haben. 

Mit dem „ewigen Widerruf“ besteht allerdings eine wirkungsvolle und vielversprechende Alternative. Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, darf der Versicherer keine Abschluss-, Verwaltungs- und Stornokosten vom Vertragsvermögen abziehen. Er muss Ihre Einzahlungen inklusive aller Überschüsse und Zinsen also in voller Höhe auszahlen.

Der Haken dabei: Ein Widerruf ist im Allgemeinen nur innerhalb eines Monats nach Abschluss der Police möglich. 

Hat der Versicherer Sie aber unwirksam oder gar nicht über das Widerrufsrecht belehrt, beginnt und endet die Widerrufsfrist nicht. Dies hat zur Folge, dass Sie Ihren Vertrag auch noch Jahre und Jahrzehnte nach seinem Abschluss vollständig rückabwickeln lassen können. Der BGH hat unter anderem im Jahr 2014 (Az. IV ZR 76/11) entschieden, dass insbesondere Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007 von dieser „ewigen Widerrufsmöglichkeit“ betroffen sind. 

Durch den Widerruf können Sie den Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung also deutlich steigern, ohne dabei Nachteile befürchten zu müssen. Denn mit dem Widerruf endet das Vertragsverhältnis mit dem Versicherer, wie es auch bei der Kündigung der Fall wäre. Der Unterschied ist nur, dass Sie mit einer deutlich höheren Auszahlung rechnen können! 

Widerruf der Lebensversicherung – wie mache ich ihn richtig geltend?

Um den Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung mithilfe des ewigen Widerrufes zu steigern, sollten Sie sich zunächst kompetent beraten lassen. Denn in der Regel ist eine umfangreiche Vergleichsberechnung notwendig, um festzustellen, welchen Auszahlungsbetrag Sie zu erwarten haben und wie hoch der Rückkaufswert der Police zum aktuellen Zeitpunkt ist. 

Wenden Sie sich daher an erfahrene Anbieter oder Anwaltskanzleien, die sich auf den Widerruf von Lebensversicherungen spezialisiert haben. Ihr Partner begleitet Sie kompetent durch den Prozess des Widerrufs, berechnet den Rückkaufswert der Lebensversicherung und übernimmt auch die gerichtliche Vertretung. So können Sie mit einer Auszahlung in Höhe mehrerer tausend oder sogar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert rechnen – das zeigt die bisherige Rechtsprechung!

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